Ihr Bestattungshaus in Hamm

Der endgültige Abschied von einem geliebten Menschen ist eine Zeit extremer emotionaler Belastung. Als erfahrener Bestatter in Hamm stehen wir Ihnen in dieser schweren Phase mit unserem umfassenden Dienstleistungsangebot zur Seite.

Schmitt Bestattungshaus

Was tun im Trauerfall?

Der Tod eines nahestehenden Menschen löst vielfältige Emotionen bei den Angehörigen aus, unabhängig davon, ob er erwartet oder plötzlich eintritt. Neben Trauer können Gefühle wie Hilflosigkeit, Lähmung, Wut oder Hektik auftreten. Hinterbliebene sehen sich mit zahlreichen Fragen im Trauerfall konfrontiert: Was sind die nächsten Schritte? Wie lange kann der Verstorbene zu Hause bleiben? Welche wichtigen Papiere werden benötigt? Unser einfühlsames Team steht Ihnen in dieser schweren Zeit zur Seite, um all Ihre Fragen zu beantworten und Sie durch den gesamten Prozess zu begleiten.

Erste Schritte

Bei einem Sterbefall zu Hause kontaktieren Sie bitte zuerst den Hausarzt oder den ärztlichen Notdienst (Tel. 112). In Krankenhäusern, Seniorenheimen oder anderen Einrichtungen übernimmt dies die jeweilige Verwaltung. Nach Ausstellung des Totenscheins durch den Arzt können Sie sich jederzeit an unser Bestattungsinstitut wenden. Als Ihr zuverlässiger Bestatter in Hamm sind wir rund um die Uhr für Sie erreichbar:

Rufnummer: (02381) 46 22 23 oder (02381) 711 29 In einem persönlichen Gespräch besprechen wir mit Ihnen alle notwendigen Schritte und unterstützen Sie einfühlsam bei den anstehenden Maßnahmen.

Schmitt Bestattungshaus - Team

Das Team des Schmitt Bestattungshaus

Im Trauerfall stehen die Wünsche der Hinterbliebenen für uns an erster Stelle. In der familiären Atmosphäre unseres Hauses nehmen wir uns Zeit für eine persönliche Beratung zur Beerdigung. Auf Wunsch kommen wir auch zu Ihnen nach Hause. Wir informieren Sie umfassend über traditionelle und moderne Bestattungsarten und Bestattungsformen, um gemeinsam den individuellen Weg für Ihren Abschied zu finden.

Schmitt Bestattungshaus - Team

Im Trauerfall –
Was ist sofort zu tun?

Zwei Anrufe genügen

  • Rufen Sie den Hausarzt oder den ärztlichen Notdienst, der eine Todesbescheinigung ausstellt.
  • Verständigen Sie uns als Bestatter Ihrer Wahl, der Sie bei allen weiteren Schritten unterstützt.

Sie erreichen uns Tag und Nacht persönlich unter diesen Telefonnummern:

Standort Alfeld

Winde 7
31061 Alfeld (Leine)
Tel.: 05181 / 852800

Standort Delligsen

Hilsstraße 17a
31073 Delligsen
Tel.: 05187 / 300931

Unsere Leistungen für Sie:

  • Ausführliche, kostenlose Beratung zur Bestattungsvorsorge
  • Überführung und Versorgung des Verstorbenen
  • Entlastung Ihrer Angehörigen bei allen Formalitäten
  • Wunschgerechte Durchführung der Trauerfeier und Bestattung
  • Professioneller Trauerdruck


"Der Abschied ist eher ein Buch,
das man weggibt,
als ein Buch, das man schließt."


Trauer verbindet.

Bewusst Abschied zu nehmen ist der Einstieg in die Trauerarbeit, ein wichtiger erster Schritt, den Tod zu akzeptieren. Wie Sie diese Abschiednahme gestalten möchten, entscheiden Sie nach Ihrem persönlichen Empfinden. Vor der Trauerfeier geben wir Ihnen die Gelegenheit zu einem letzten Beisammensein mit dem Verstorbenen am offenen oder geschlossenen Sarg oder im Rahmen einer Urnen-Aufbahrung in der Trauerhalle.

Mut zu einem besonderen Schritt.

Aus Erfahrung wissen wir, dass es für Hinterbliebene ein wichtiger Schritt in der Trauerbewältigung sein kann, aktiv an der Versorgung, Einkleidung und Einbettung des Verstorbenen mitzuwirken. Wir möchten Sie ausdrücklich zu dieser Form der Abschiednahme ermutigen. Alle Aufgaben, die Sie sich zutrauen, dürfen Sie auch selbst übernehmen. Wir assistieren, wo und wann Sie uns brauchen.

Das letzte gemeinsame Fest.

Jeder Verstorbene sollte ein Begräbnis erhalten, das seiner Persönlichkeit gerecht wird, sein Leben in Erinnerung ruft, seine Einzigartigkeit hervorhebt. Wir besprechen mit Ihnen, wie sich die Zeremonie individuell gestalten lässt, und ermuntern Sie, eigene kreative Ideen einzubringen. Wir freuen uns, wenn wir Ihnen außergewöhnliche Wünsche erfüllen und so einen Verstorbenen auf besondere Weise ehren dürfen.